Anbau
Seitlicher Abstand:
Nicht mehr vorgeschrieben (Früher: max.40cm)
Zwischenraum:
Der Abstand zwischen den Innenrändern der sichtbaren leuchtenden Fläche muss mindestens 60cm betragen.
Dieser Abstand darf auf 40cm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner als 1,3m ist.
Anbringungshöhe:
Unterer Rand der Leuchtfläche mindestens 25cm ab Boden.
Oberer Rand der Leuchtfläche maximal 150cm ab Boden.
Ausrichtung:
Nach vorne sowie in der Längsrichtung des Fahrzeugs.

Elektrische Schaltung
Tagfahrlichter dürfen, bei Fahrzeugen mit 1.Inverkehrsetzung bis März 2011, mit dem Standlicht mitleuchten, müssen jedoch beim Einschalten der Scheinwerfer (Abblend- oder Fernlicht, sowie Nebellichter) automatisch ausschalten, ausser beim Betätigen der optischen Warnvorrichtung (Lichthupe).
Ein Kontrollicht ist nicht erforderlich, jedoch zulässig.
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